Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich / Allgemeines
- Die Beteiligten werden im Folgenden Verwender und Kunde genannt. Sofern die nachfolgenden Bedingungen dem Kunden Pflichten auferlegen, so hat er in dem Falle, dass er nicht persönlich handelt, dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm eingesetzten Personen die auferlegten Pflichten einhalten. Er hat sich Versäumnisse der von ihm eingesetzten Personen zurechnen zu lassen.
- Allen mit uns geschlossenen Vereinbarungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Sie werden durch Auftragserteilung oder spätestens durch Entgegennahme der Ware oder Leistung anerkannt.
- Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
- Soweit von Gesetzen die Rede ist, sind die im Bereich der Bundesrepublik Deutschland jeweils geltenden Gesetze gemeint.
2. Vertrag
- Unsere Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch für Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen.
- Sollten unsere Mitarbeiter oder Außenvertreter mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese ebenfalls stets unserer schriftlichen Bestätigung und sind ansonsten nicht verbindlich.
- Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Qualitäts-, Maß-, Beschaffenheits- und Leistungsangaben sind, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, nur Näherungswerte und unterliegen produktionsbedingter Toleranzen.
3. Zahlungen
- Der Kunde kann nicht wegen etwaiger Gegenansprüche seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten, sowie mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese Gegenansprüche sind vom Verwender anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
- Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden während laufender Geschäftsbeziehungen eine wesentliche Verschlechterung ein, so werden alle unsere Forderungen sofort fällig.
- Der Verwender kann seine vertragliche Leistungspflicht von der Vorleistung des Kunden oder einer entsprechenden Sicherheit abhängig machen. Der Verwender kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Vorleistung oder Erbringung der Sicherheit setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Verwender zum Rücktritt berechtigt.
4. Lieferbedingungen
- Alle Lieferzeiten und -fristen gelten als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich Fixtermine vereinbart wurden.
- Der Verwender ist zur Teillieferung berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, Teillieferungen, die der Verwender gesondert in Rechnung stellt, gesondert nach dessen Zahlungsbedingungen zu bezahlen.
5. Versand / Transportschäden
- Der Kunde kann mit der Behauptung, die Ware weise Transportschäden auf, nur gehört werden, wenn die gerügten Schäden durch den Transporteur bei der Ablieferung unter Angabe von Datum und Uhrzeit schriftlich bestätigt wurden. Der Kunde trägt die Sorge dafür, diese schriftliche Bestätigung zu erhalten.
- Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
- Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern. In diesem Fall ist der Kunde zu deren Herausgabe verpflichtet.
- Der Kunde hat auf Anfrage schriftlich und nachprüfbar Auskunft über den Bestand der unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders stehenden Ware zu geben.
- Die Rücknahme der Vorbehaltsware bedarf zuvor keiner Rücktrittserklärung vom Vertrag.
- Der Kunde ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschaden ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Wertes der unter Eigentumsvorbehalt des Verwenders stehenden Waren bereits jetzt an uns abgetreten.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
7. Sachmängel
- Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr, soweit das Gesetz nicht längere Fristen vorschreibt.
- Im Falle eines Sachmangels hat der Verwender das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, so wird dem Kunden ausdrücklich das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vorbehalten.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die aus dem Vertrag resultierenden Pflichten ist Wesel.
- Für sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Verwender und Kunde ist Wesel Gerichtsstand.